Das nehmen Sie mit
Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist eine komplexe Sache, die in der Praxis immer wieder zu zahlreichen Zweifelsfragen führt. Die Novelle des HeizKG im Jahr 2021 brachte erhebliche Änderungen und viele neue gesetzlichen Bestimmungen mit sich, die bei der Abrechnung beachtet werden müssen. Dazu erfolgte eine weitere Novelle im Jahr 2023. Im Rahmen des Seminars werden die Anforderungen, durch die Änderungen aufgrund der Novellen, die korrekte Kostenaufteilung, die Verpflichtung des Verwalters zur Erstellung der HK-Abrechnung sowie die neueste Judikatur erörtert. TOPAKTUELL wird auf die Problematik bei unterjährigem Wechsel des Abnehmers und die (Nicht-)Verrechenbarkeit von Kosten für die Zählermiete eingegangen.
Ihr Programm im Überblick
- Änderungen des HeizKG durch die Novelle 2021 sowie Änderungen der Novelle 2023
- Wann kommt das Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz (nicht) zur Anwendung?
- Kostenaufteilung NEU nach der Novelle 2021 für Heiz-, Warmwasser- & Kältekosten
- Wechsel des Abnehmers vor Ende der Abrechnungsperiode
- Kosten für Zählermiete, Fallstricke bei versorgbarer Nutzfläche
- Abrechnungsübersicht: NEUE formale & inhaltliche Anforderungen
- Abrechnungspflicht des Wohnungseigentumsverwalters
- Abrechnungsproblematik bei Integration der Kaltwasserkosten in die Abrechnung
- Richtigkeit der Abrechnung: Anträge auf inhaltliche Überprüfung
- Neue OHG-Entscheidung zur Ausfallhaftung
Interessant für
- Hausverwalter, Facility-Manager
- Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen und Baugenossenschaften, Bauträger
- Mieter von Geschäftslokalen und Handelsketten
- Haus- & Wohnungseigentümer
- Wärmelieferanten
- Abrechnungsfirmen für Heiz- und Warmwasserkosten
- Immobilieninvestoren und deren Berater
- Kommunen mit Liegenschaftsbesitz und deren Angestellte in der Verwaltung
- Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater
- Banken und Versicherungen
- Mietervertreter
- In der Beratung tätige Personen: VKI, AK u. a.