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Montag, 15.07.2024

Bis zu 2.000 Euro Handwerkerbonus - ab jetzt beantragbar

Der Handwerkerbonus ist Teil des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung. Die Maßnahme soll die Bauwirtschaft und das Handwerk unterstützen und gleichzeitig Anreize für Investitionen in Wohn- und Lebensbereiche schaffen.

Was wird gefördert?

  • Der Handwerkerbonus ist ein finanzieller Anreiz für Handwerksleistungen im privaten Wohn- und Lebensbereich.

  • Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause wie beispielsweise Ausmalen, Kücheneinbau oder Fliesenlegen.

  • Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst.

  • Gefördert werden Handwerkerleistungen rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

  • Es gibt zwei Förderperioden, nämlich Kalenderjahr 2024 und 2025. Im Kalenderjahr 2024 gilt eine Förderobergrenze von 2.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Im Jahr 2025 gibt es eine Obergrenze von 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit. Es stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung.

  • Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert.

  • Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren.

  • Eine Kombination mit anderen Förderungen auf Länder- und Bundesebene ist nicht möglich

Wie kann der Antrag gestellt werden?

  • Die Antragsphase für den Handwerkerbonus startet heute am 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.

  • Die Beantragung erfolgt online über die Website handwerkerbonus.gv.at. Die Abwicklung übernimmt die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. 

  • Über eine Antragsmaske müssen nur wenige Daten bekannt gegeben werden. Zur Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises notwendig.

Der Handwerkerbonus ist ein wichtiger Beitrag, um die Bauwirtschaft anzukurbeln und Handwerksbetriebe zu unterstützen. Durch die gezielte Förderung von Arbeitsleistungen im Wohn- und Lebensbereich schaffen wir Anreize für Investitionen und tragen zur Schaffung und Sanierung von Wohnraum bei. Der Bonus wird nicht nur Handwerksbetriebe unterstützen, sondern selbstverständlich auch dazu beitragen, Arbeitsplätze zu sichern und die Konjunktur zu stützen. Um sicherzustellen, dass keine Investitionen zurückgehalten werden, wird der Bonus rückwirkend auf alle Leistungen ab dem 1. März 2024 zur Verfügung stehen. Ab 15. Juli 2024 kann man den Handwerkerbonus bei der Bundesbuchhaltungsagentur beantragen - Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

Hintergrundinfos über das "Wohn- und Baupaket" der Bundesregierung

Mit dem Konjunkturpaket "Wohnraum und Bauoffensive" sollen wichtige konjunkturelle Impulse gesetzt werden, leistbarer Wohnraum geschaffen und der Zugang zu Eigentum erleichtert werden. Zudem ist mit positiven Effekten auf die Auftragslage in der Bauwirtschaft, welche 2023 im Vergleich zum Vorjahr einen Auftragsrückgang von 27 Prozent verzeichnete, zu rechnen.
Darüber hinaus ist von einem Anstieg an Beschäftigungsverhältnissen auszugehen. Gleichzeitig werden auch wichtige Sanierungsimpulse gesetzt, um bestehenden Wohnraum zu verbessern und zu ökologisieren.

FAQ zum Handwerkerbonus

Quellen: bmawg.gv.at und handwerkerbonus.gv.at

Mag. Adrien Bompard
Mag. Adrien Bompard
Co-Founder & Autor
Mag. Adrien Bompard studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Wien. Als Jurist und Influencer sorgt er mit lehrreichen und unterhaltsamen Videos rund um das Thema Immobilie für große Begeisterung auf Social-Media. Als Co-Founder von ImmobilienInsights und Autor von Fachbeiträgen in namhaften Medien geht es ihm stets darum, das Thema Immobilien einfach, verständlich und greifbar zu machen.